Rickenbacker

CITES Informationen zu Rickenbacker Instrumenten


Palisander, CITES und die Folgen für Gitarristen

Neuregelung des Artenschutzabkommens CITES ab 2. Januar 2017. Alles was sie über Besitz, Reise und Verkauf von Gitarren mit Palisander wissen müssen:

Das CITES oder auch Washingtoner Artenschutzabkommen regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. Alle Palisander-Arten (Dalbergia spp.) und andere Tropenhölzer wurden im Herbst 2016 in den CITES Anhang II aufgenommen bzw. von Anhang III CITES in den Anhang II CITES hochgestuft. Rio-Palisander (Dalbergia negra) ist bereits seit mehreren Jahren in der höchsten Schutzstufe Anhang I klassifiziert. Die Neuregelung ist in Deutschland ab dem 2. Januar 2017 gültig. Der Handel mit diesen wertvollen Hölzern wird nicht verboten. Ziel soll sein die legalen Handelsrouten besser zu dokumentieren und die Bestände nachhaltiger zu bewirtschaften.

Ich habe vor, mir in 2017 eine neue Gitarre mit Palisander zu kaufen. Was muss ich beachten?

Wer ab dem 2. Januar 2017 eine Gitarre, kauft erhält von unseren Händlern einen entsprechenden Nachweis auf dem Kaufbeleg. Dort werden die Art und die Menge der betroffenen Hölzer, evtl. Vorerwerbsnummer bzw. Importnummer und ein Zusatz hinsichtlich des Gesetzes, vermerkt sein. Ein Zusatz könnte wie folgt lauten: "Hiermit wird bescheinigt, dass das oben beschriebene Instrument in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der Europäischen Union erworben oder in diese eingeführt wurden." 

Ich besitze bereits eine Gitarre, die zu Teilen aus Palisander besteht. Was habe ich zu beachten?

Selbst nach der Neuregelung ist der Besitz nicht verboten oder reglementiert. (vgl. www.somm.eu) Für den privaten Gebrauch sowie Reisen innerhalb der EU braucht man keine besonderen Bescheinigungen.

Ich möchte mit meiner Gitarre außerhalb der EU verreisen. Geht das so einfach?

Bei Reisen außerhalb der EU darf man nicht mehr als 10 kg der betroffenen Hölzer ausführen. Eine Gitarre besteht zu maximal 560 Gramm aus Palisander. Somit können sie bedenkenlos sogar mit mehreren Gitarren auch ins nicht EU-Ausland reisen. Aber Achtung! Sie sollten sich eine Musikinstrumentenbescheinigung (Formular 221) besorgen, damit sie bei den Ein- und Ausreisen keine Probleme bekommen.

Das Bundesamt für Naturschutz erklärt zur Musikinstrumentenbescheinigung: "Auf dem Dokument werden als Sonderbedingungen die Nutzung ausschließlich für den persönlichen Gebrauch, für Aufführungen auf Musikveranstaltungen, für Aufnahmen/Sendungen, für Unterrichtszwecke oder Musikwettbewerbe sowie ein Verkaufsverbot und ein Verbot der Besitzübertragung an andere Personen deklariert. Jegliche kommerzielle Nutzung ist somit ausgeschlossen. Honorare/Gagen für Auftritte gelten im Kontext mit den artenschutzrechtlichen Vermarktungsbestimmungen nicht als kommerzielle Nutzung." - www.bfn.de

Reisen, auftreten und Musik machen sind demnach auch nach der Neuregelung immer möglich.

Ich möchte meine Gitarre, die zu Teilen aus Palisander besteht, demnächst verkaufen. Was habe ich zu beachten?

Hier wird es komplizierter. „Musikinstrumente, die von der CITES-2-Regelung betroffen sind und nach dem 2. Januar 2017 verkauft werden, sollten auf dem Verkaufsbeleg Informationen zu Art und Menge der CITES-2-Hölzer enthalten.” (vgl. www.guitar.de)

Wenn man nun eine gebrauchte Gitarre mit betroffenen Hölzern verkaufen möchte, empfiehlt die Society of Music Merchant e. V. (SOMM) das eigene Instrument als Vorerwerbsware anzumelden. Hierfür reicht ein formloses Schreiben (Muster PDF) ohne weitere Nachweise. Damit kann man belegen, dass man die Gitarre bereits vor der Neuregelung besessen hat. Der Stichtag hierfür ist der 2. Januar 2017. Nach diesem Stichtag ist eine Meldung als Vorerwerbsware weiterhin möglich. Allerdings sind dann weitere Nachweise, wie Kaufbelege oder datierte Fotos nötig. Die Anmeldung als Vorerwerbsware kann man bei den zuständigen Naturschutzbehörden vornehmen.

Welche Gitarren sind bei Rickenbacker von der CITES II Regelung betroffen?

Bei Rickenbacker Gitarren und Bässen wurde bis zum 31.12.2016 afrikanisches Bubinga (Guibourtia demeusei) aus Kamerun für das Griffbrett verwendet, dies sind bei E-Gitarren ca. 130 Gramm, bei Bässen ca. 160 Gramm schwer. 

Ab 01.01.2017 hat Rickenbacker die Produktion umgestellt und verwendet als Griffbrettholz Carribean Rosewood (Metopium Brownei).  Dieses fällt nicht unter die aktuell von CITES II betroffenen Hölzer und so sind alle Instrumente ab #17 (Kennung für Produktion2017) auf der Buchsenplatte nicht von den CITES II Auflagen betroffen. 

Alle Instrumente mit Seriennummern #16 und kleiner die noch im Handel verfügbar sind werden als Vorerwerbsware mit entsprechenden Daten auf der Rechnung geliefert. 

Weitere Fragen zu CITES?

Wir haben diesen Artikel nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Für verbindliche Auskünfte kann Ihnen das Bundesamt für Naturschutz weiterhelfen.

Links und Quellen:


Rickenbacker Serialnumber Plate
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